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Ist mein Unternehmen vom BFSG betroffen?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderungen – zugänglich und nutzbar zu machen.
Das Gesetz betrifft Unternehmen, die:
- bestimmte digitale Produkte herstellen, vertreiben oder importieren (z. B. Smartphones, Terminals, E-Reader),
- oder digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (z. B. Online-Shops, Buchungsplattformen, Apps).
Ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa von der Unternehmensgröße oder dem angebotenen Produkt- bzw. Dienstleistungsumfang.
Mit dem folgenden Schnell-Check können Sie innerhalb weniger Sekunden prüfen, ob Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen ist.