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Ist mein Unternehmen vom BFSG betroffen?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderungen – zugänglich und nutzbar zu machen.

Das Gesetz betrifft Unternehmen, die:

  • bestimmte digitale Produkte herstellen, vertreiben oder importieren (z. B. Smartphones, Terminals, E-Reader),
  • oder digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (z. B. Online-Shops, Buchungsplattformen, Apps).

Ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa von der Unternehmensgröße oder dem angebotenen Produkt- bzw. Dienstleistungsumfang.

Mit dem folgenden Schnell-Check können Sie innerhalb weniger Sekunden prüfen, ob Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen ist.

1. Produkte

Bringt Ihr Unternehmen nach dem 28. Juni 2025 eines der folgenden Produkte in Verkehr?
(z. B. Smartphones, Computer, Zahlungsterminals, E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals)

2. Dienstleistungen

Erbringt Ihr Unternehmen digitale Dienstleistungen für Verbraucher (B2C), die Teil des elektronischen Geschäftsverkehrs sind?
(z. B. Online-Shop, Buchungsportal, Streaming, App, Login-Bereich)

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